CRR III: Jetzt erfolgreich finalisieren
Seit dem 01.01.2025 gelten die neuen aufsichtsrechtlichen Eigenmittelanforderungen der CRR III für Kreditrisikoaktiva und operationelle Risiken.
Die Herausforderung für viele Institute: Neben der fristgerechten Umsetzung der Anforderungen für das Bestandsgeschäft müssen auch die laufenden Prozesse, Datenqualität und Meldepflichten effizient angepasst werden.
Unser erfahrenes Team unterstützt Sie mit fundierter Expertise und praxisbewährten Lösungen – unabhängig davon, ob Sie noch letzte Feinjustierungen vornehmen oder umfassendere Anpassungen benötigen.
Lassen Sie uns gemeinsam Ihren individuellen Unterstützungsbedarf in einem unverbindlichen Vorgespräch ermitteln!