Die kürzlich veröffentlichte CRR III (Capital Requirements Regulation) bringt im Kreditrisikostandardansatz (KSA) bedeutende Änderungen gegenüber der bisherigen CRR und CRR II mit sich.
Zu den wesentlichen Neuerungen gehören:
- Differenzierte Aufteilung der Forderungsklassen
- Modifizierung von Risikogewichten wesentlicher Positionen
- Risikosensitivere Betrachtung von Immobilienkrediten und Realkrediten
- Rekalibrierung der Kreditkonversionsfaktoren (CCF)
Die finalen Regelungen wurden am 19. Juni 2024 veröffentlicht und traten am 09. Juli 2024 in Kraft. Wesentliche Teile der CRR III sind ab dem 01. Januar 2025 anzuwenden. Die ersten Meldungen nach den neuen Vorgaben müssen voraussichtlich mit Stichtag 31. März 2025 abgegeben werden.