Sicherstellung eines MaRisk-konformen Forbearance-Prozesses
Die Umsetzung der MaRisk 7.0 stellen für alle Banken hohe Anforderungen an die konsequente Umsetzung eines Forbearance-Prozesses zur Abbildung gestundeter oder notleidender Forderungen.
Wir unterstützen Sie bei der aufsichtskonformen Darstellung der Prozesse – unabhängig von der Wahl des getroffenen Ansatzes (experten- oder regelbasiert).