Die Nutzung von Lebenshaltungskostenpauschalen erleichtert vielen Banken die Ermittlung der Kapitaldienstfähigkeit im standardisierten (risikoarmen) Kreditgeschäft. In Zeiten hoher Inflation und Zinssteigerungen gewinnt eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Pauschalen zunehmend an Bedeutung.
Regelmäßige Feststellungen aus Sonderprüfungen und gesetzlichen Prüfungen lassen allerdings erkennen, dass die individuelle Vorgehensweise häufig nicht den Anforderungen des BTO 1.2.1 (Tz. 1) der MaRisk entspricht.