§18 KWG-Verwaltung

Gemäß § 18 KWG sind Kreditinstitute dazu verpflichtet, die Kreditwürdigkeit ihrer Kreditnehmer anhand von Unterlagen in ausreichendem Maße zu prüfen. Bei der Erfüllung dieser Anforderung möchten wir Ihnen gerne zur Seite stehen.

Unser Leistungsangebot umfasst folgende Bausteine:

  • Die Funktionen der '§ 18 KWG Verwaltung' unterstützt Sie beim Anfordern und Erinnern der benötigten Unterlagen sowie bei der Eingangsüberwachung.
  • Wir unterstützen Sie bei der Konzeption / Administration und dem Ausführen der Simulationsläufe.
  • Zur Konzeption gehören die Identifkation der zu berücksichtigenden Kundengruppen, die Definition der anzufordernden Unterlagen und relevanten agree-Regeln sowie die Abstimmung der relevanten Prozessabläufe

Ihr Ansprechpartner: Guido Klein

"Unser Angebot bringt Ihnen zahlreiche Vorteile. Durch den Einsatz der §18 KWG-Verwaltung entfallen mögliche manuelle Tätigkeiten, was Ihnen Zeit und Ressourcen spart. Zudem gewährleistet es eine nachvollziehbare, vollständige und revisionssichere Definition an agree21."

Guido Klein

Berater der pit-con

Kontaktieren Sie uns noch heute!

Profitieren von unserem Know-how und unserer Unterstützung.

Kontakt