Gemäß § 18 KWG sind Kreditinstitute dazu verpflichtet, die Kreditwürdigkeit ihrer Kreditnehmer anhand von Unterlagen in ausreichendem Maße zu prüfen. Bei der Erfüllung dieser Anforderung möchten wir Ihnen gerne zur Seite stehen.
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Ihr Ansprechpartner: Guido Klein
"Unser Angebot bringt Ihnen zahlreiche Vorteile. Durch den Einsatz der §18 KWG-Verwaltung entfallen mögliche manuelle Tätigkeiten, was Ihnen Zeit und Ressourcen spart. Zudem gewährleistet es eine nachvollziehbare, vollständige und revisionssichere Definition an agree21."
Guido Klein
Berater der pit-con